David McAllister beantwortet im Namen der CDU die Fragen des Regionalen Bündnisses gegen Elbvertiefung

Kreis Cuxhaven. Sieben Fragen hat das Regionale Bündnis gegen Elbvertiefung kürzlich an 45 Landtagskandidaten aller Parteien aus dem Unterelbe-Raum gerichtet.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Hadeln, David McAllister, hat diese Fragen nunmehr im Namen aller angeschriebenen CDU-Landtagsabgeordneten und CDU-Landtagskandidaten beantwortet. Die Fragen und Antworten haben folgenden Wortlaut:
1. Welche Aussagen zur geplanten Elbvertiefung werden im Wahlprogramm Ihrer Partei gemacht?
Im Regierungsprogramm 2008-2013 der CDU in Niedersachsen heißt es auf Seite 46: „Gegen die geplante Vertiefung der Elbe haben wir aus Gründen der Deichsicherheit sowie der Folgen für Natur und Landschaft schwerwiegende Bedenken. Ohne verlässliche Bewertung früherer Elbvertiefungsmaßnahmen und Ausräumung aller berechtigten Einwände kann das Land kein Einvernehmen zur Vertiefung der Elbe herstellen.“
2. Sehen Sie oder Ihre Partei einen Bedarf für eine weitere Elbvertiefung?
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Bedarf für eine weitere Elbvertiefung ermittelt. Ob dieser Bedarf tatsächlich vorliegt, ist umstritten. Aus Sicht der Hamburger Hafenwirtschaft mag es einen Bedarf geben. Der Hafen ist ein Motor der wirtschaftlichen Entwicklung und ein wichtiger Arbeitgeber. Aber bei objektiver Betrachtung kann der Fluss nicht beliebig weiter ausgebaggert werden. Die Natur setzt Grenzen.
3. Werden Sie neue Untersuchungen zur Klärung der Deichsicherheit durch unabhängige Gutachter von der künftigen Landesregierung fordern?
Ich bin dafür, dass es diese neuen Untersuchungen durch unabhängige Gutachter im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens gibt.
4. Ist eine weitere Elbvertiefung vor dem Hintergrund des Klimawandels aus Ihrer Sicht zu verantworten?
Eine weitere Elbvertiefung sehe ich sehr kritisch. Ökologische Belange und vor allem die Deichsicherheit müssen berücksichtigt werden. Prognosen über stärkere Sturmfluten mit höheren Hochwasserständen berücksichtigt die Landesregierung bereits bei den Planungen zur Erhöhung der Deiche.
5. Sollte die Niedersächsische Landesregierung ihr Einvernehmen zur Elbvertiefung geben oder dieses versagen?
Die Landesregierung hat das notwendige Einvernehmen nach §§ 4 und 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes zu erteilen. Sie darf dabei nur prüfen, ob Belange der Landeskultur und der Wasserwirtschaft beeinträchtigt sind. Sind diese Belange verletzt, wird die Landesregierung im Interesse der betroffenen Menschen in der Unterelbe-Region das Einvernehmen verweigern. Diese Möglichkeit hat sie nach geltendem Recht aber erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens, und nicht schon vorher. Wer etwas anderes fordert, offenbart damit seine Unkenntnis.
6. Sollte diese Entscheidung vom Niedersächsischen Landtag getroffen werden?
Nach § 14 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz hat das Einvernehmen die zuständige Landesbehörde zu treffen. Nach geltender Rechtslage kann der Landtag also diese Frage gar nicht entscheiden. Er kann aber Empfehlungen aussprechen. Die Landesregierung hat den Landtag bereits jetzt umfassend an der Meinungsbildung beteiligt und wird dies auch zukünftig tun. Sie handelt vollständig auf der Grundlage der empfehlenden Beschlüsse des Landtags.
7. Wird ein Deutsches Seehafenkonzept unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte als notwendig erachtet?
Wir müssen weg von den regionalen Egoismen und brauchen endlich ein abgestimmtes Infrastrukturkonzept für die Seehäfen. Die Deutsche Bucht muss künftig als ein einheitlicher Hafen- und Wirtschaftsraum betrachtet werden. |